Satzung der KJG

Wie bereits in anderen Texten erwähnt handelt es sich bei der KjG um eine Vereinigung die auf den Prinzipien der Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Demokratie aufgebaut ist. So ist es eigentlich selbstverständlich, dass es bestimmte Regeln und Vorgehensweisen geben muss, an die sich jeder zu halten innerhalb dieser Gemeinschaft zu halten hat. Festgeschrieben sind diese Regeln in der Satzung der KjG, die bundesweit gilt.
Die hier vorliegende Satzung des Bundesverbandes der Katholischen Jungen Gemeinde wurde auf der Bundeskonferenz 2014 beschlossen. Vorausgegangen waren intensive Diskussionen darüber, dass die gleichberechtigte Beteiligung von Männern und Frauen in der Satzung konsequent festgeschrieben und somit für alle verbandliche Ebenen verbindlich werden sollte.

„Wir hoffen, dass diese Satzung dazu beiträgt, dass die KJG auf allen Ebenen ein demokratischer Kinder- und Jugendverband ist und bleibt, in dem Jungen und Mädchen, Männer und Frauen in gleicher Weise ihre Interessen einbringen, verwirklichen und vertreten können.“

Nach einem über zwei Jahre andauernden Prozess, wurde am 23.05.2015 auf der außerordentlichen Vollversammlung der KjG Freudenstadt, die neue Satzung beschlossen. Diese Satzung wurde am gleichen Tag durch die Diözesanleitung genehmigt. Mit den drei Geschäftsordnungen zur Vollversammlung, zur Jugendleiterrunde und zum nun als Organ erhobenen PlanIn, legt die Satzung die Form, Arbeitsweisen, Aufgaben und Mitgliedschaften der KjG Freudenstadt fest.